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  • Wir wünschen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024

Die Diskussion zum Spargelanbau unter Folie, richtiger ausgedrückt „die Ernte unter Folie“, wird bis heute in Brandenburg an der Havel seitens der Gegner des Spargelanbaus mit teilweise militanter und sachlicher Schärfe geführt. Die Kritiker, die sich gern als „anerkannte Naturschutzverbände“ verstehen, sehen in erster Linie ein „Verschandeln“ der Landschaft und vermuten seit Jahren negative Auswirkungen auf Vogelbrutstätten und -lebensräume. Die Befürworter, also die „anerkannten Anbauverbände“ und natürlich die Betriebe weisen auf die Vorteile und ein Fehlen der Beweise einer Schadwirkung hin. Gerade der Folieneinsatz in der Ernte hat erhebliche Vorteile für die Umwelt und die Bodenfruchtbarkeit. Es wird deutlich weniger Wasser beim Anbau benötigt, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann deutlich reduziert werden. Insbesondere tragen Folien aber auch zur Reduzierung von Winderosion des Bodens bei. In Untersuchungen des Leibnitz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren, unter Leitung von Dr. Carmen Feller und in Begleitung der UBIGA GmbH, Anbauberater Jürgen Schulze, konnten schädliche Auswirkungen auf das Bodenleben durch die temporäre Bodenbedeckung ausgeschlossen werden. Um überhaupt zukünftig noch konkurrenzfähig im internationalen Markt mit regionalen Produkten zu sein, sind die Erntefolien im Spargelanbau das bedeutendste Instrument für einen wirtschaftlichen Erfolg.

Dass die Spargelflächen im Vogelschutzgebiets ´Mittlere Havelniederung´ im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Vögel nicht erheblich beeinträchtigen, war das Ergebnis welches jetzt im Gutachten des Kieler Instituts für Landschaftsökologie in der Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg am 15.02.2023 von Dr. Ulrich Mierwald vorgestellt wurde. “Zusammenfassend können folglich erheblichen Beeinträchtigungen durch den Spargelanbau unter Folie auf die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets ´Mittlere Havelniederung´ ausgeschlossen werden“, so das Ergebnis aus dem Gutachten. Weiterhin, “Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für alle untersuchten Arten im Umfeld der Anbauflächen einschließlich der für sie im Managementplan formulierten Erhaltungsziele und -maßnahmen eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets durch den aktuellen Anbau von Spargel unter Folie auszuschließen ist“, formulierte Dr. Ulrich Mierwald auch vor den vielen Gästen, die teilweise sogar aus anderen Regionen Ostdeutschlands und aus Niedersachsen angereist waren. Der Ausschussvorsitzende Georg Riethmüller (CDU) vergab, für solche Veranstaltungen eher unüblich, ein großzügig Rederecht an die Gäste, in dem Fall für die „anerkannten Naturschutzverbände“, nicht aber an die „anerkannten Anbauverbände“ bzw. den betroffenen Betrieb.

Das vorgestellte Gutachten ist ein Resultat der Mediation zwischen der Stadt Brandenburg a. d. H.  und einem großen Spargelbetrieb der Region. Neben den schon genannten Erkenntnissen gibt es aber noch weitere. Dr. Mierwald sagte u.a., dass mittlerweile die Rechtsprechung auf europäischer Ebene (EUGH), also das Anlegen von Spargelfeldern in FFH-Gebieten als „Projekt“ zu sehen ist und nicht mehr als „geübte landwirtschaftliche Praxis“. Diese Rechtsprechung sei „aber erst seit relativ kurzer Zeit so“.  Als die strittigen Spargelflächen angelegt wurden, galten aber noch die alten Regeln. Dies bedeutet für alle Spargelanbauer in Brandenburg, welche jetzt Spargelflächen in FFH-Schutzgebieten anlegen wollen, dass vorher der Nachweise erbracht werden muss, dass es zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen für die Natur kommt. Was wiederum bedeutet, dass die Betriebe möglichst einen Managementplan mit Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen erarbeiten sollten. Allerdings ist zu bemerken, dass diese neue EUGH-Rechtsprechung sich auf die schutzwürdigen Habitate beziehen, nicht aber auf die tatsächliche Anbaufläche.

Die Diskussionen rund um die Verträglichkeit des Spargelanbaus, der Spargelernte unter Folie, in FFH-Gebieten in Brandenburg sind mit diesem Gutachten wohl noch nicht beendet. Wir werden uns weiteren Diskussionen stellen müssen. Den Naturschutzverbänden sagte das Gutachten nicht zu, und man darf sich darauf einstellen, dass diese Lobbyverbände alles in Ihrer Macht stehende unternehmen werden, den Spargelanbau in Schutzgebieten zu verbieten. Wir sind gefordert, weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die fachlichen Argumente mehr Gehör finden als ideologische Unwahrheiten seitens der vermeintlichen Naturschützer.

Eine fast normale Saison für die Verbandsarbeit

In dieser Saison konnten wir vom VOSBA e.V. wieder aktiver werden. Es gab Treffen mit Land- und Bundestagsabgeordneten, teils auch aus dem Agrarausschuss, von CDU, SPD, Die Grünen und den Freien Wählern. Hier wurden unser Belange besonders mit Blick auf das Thema Erntefolien gelegt. Das Interesse war sehr groß, besonders bei den praktischen Vorort-Terminen gab es so manchen aha-Effekt. Es sind viele Ideen entstanden, wie in der Zukunft enger mit der Politik zusammengearbeitet werden kann. Wie z.B. ein direktes Gespräch mit dem Agrarausschuss im Land Brandenburg (wird gerade organisiert), oder einem Treffen mit der Landwirtschaftsministerin Thüringens im Januar 2023 zur Vorbereitung ihrer Sommertour auch auf Spargel- und Erdbeerhöfe in Thüringen. Besondere Themen hierbei sind die Unterstützung der Betriebe zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, der Produktion und Förderung der Regionalität.

Für 2023 sollten wir das Glas immer als halbvoll betrachten.

Es wird immer Kunden für unsere Produkte geben, doch es werden immer weniger. Vielleicht müssen wir einfach mal andere Wege gehen. Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. will hierzu eine starke Imagekampagne für Spargel und Beeren ins Leben rufen. Es ist heute wichtiger denn je, unsere Produkte in den Mittelpunkt zu stellen, dies ist unsere Aufgabe, nicht die des LEH, auch nicht der Politik. Denn, wir haben die besten Produkten mit der besten Wertschöpfung in der Landwirtschaft und dies müssen wir dem Verbraucher zeigen, wir müssen uns dem Verbraucher zeigen.

Darum möchte der VOSBA e.V. hier für das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V. Sie aufrufen, sich an der Imagekampagne zu beteiligen, sie zu unterstützen und weiterzubringen.

Nach dem Motto des Netzwerkes: Halten wir zusammen und gehen wir voran! Für eine Verbraucherkampagne in ganz Deutschland, für mehr Wertschätzung unseres Spargels UND unserer Beeren, für ein „WIR“-Gefühl der Verbraucher und Produzenten und für die Zukunft der deutschen regionalen Produktion. Lassen Sie uns den Spargel und die Beeren in Deutschland „rocken“.

Neugewählt wurde der Vorstände und es gab Vorschläge zur Satzungsänderung. Jürgen Jakobs, als 1. Vorsitzender des VOSBA e.V., ist auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgetreten. Seit Gründung des VOSBA e.V. hat er eine entscheidende Rolle im Verband gespielt, war in dieser Zeit wichtiger Ansprechpartner für Presse und Politik. An dieser Stelle möchte sich VOSBA e.V. im Namen aller Mitglieder und des alten, wie auch dem neuen Vorstand recht herzlich für seine Tätigkeit bedanken.

Neu und einstimmig gewählt wurden in den Vorstand Jürgen Schulze und Thomas Syring.

Der neue Vorstand besteht aus:

1. Vorsitzende – Jürgen Schulze

1. stellvertretender Vorsitzenden – Thomas Syring

2. stellvertretender Vorsitzenden und Kassenprüfer – Jan-Niclas Imholze

3. stellvertretender Vorsitzenden und Schriftführer – Manuela Reichelt

4. stellvertretender Vorsitzenden und sonstige Aufgaben – Henning Hoffheinz

Henning Hoffheinz vertritt den VOSBA e.V. als Vorstandsmitglied im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e.V.

Die Bundesländer sind im VOSBA e.V. vertreten durch:

Thomas Syring für Brandenburg,

Jan-Niclas Imholze für Thüringen,

Manuela Reichelt für Mecklenburg-Vorpommern,

Henning Hoffheinz für Sachsen-Anhalt.

Für Land Sachsen sind wir weiterhin auf der Suche nach einer Vertretung.